FAQs zur Vertreterwahl 2026

Häufige Fragen.

Kandidieren können alle voll geschäftsfähigen Mitglieder der Freien Scholle. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht.

Ja, in der Genossenschaft haben alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten, z. B. die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds spielt keine Rolle.

Sie teilen dem Wahlvorstand unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift schriftlich mit, dass Sie kandidieren möchten. Hierzu verwenden Sie das folgende Formular: Freie Scholle Wahlvorschlag Vertreterwahl 2026

Ganz wichtig: Der Wahlvorschlag muss immer von der/dem Kandidat*in persönlich unterschrieben sein!

Der Wahlvorschlag muss beim Wahlvorstand am 24. Juli 2026 eingegangen sein. Sie sollten ihn spätestens drei bis vier Tage vorher abschicken.

Vertreter*innen werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand.

Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind ausführlich im § 25 der Genossenschaftssatzung dargestellt. Als wichtigste Aufgaben kann man die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats bezeichnen.

Als Vertreter*in sind Sie auch Mitglied des Siedlungsrats Ihres Wahlbezirks, der mindestens einmal im Jahr zusammenkommt. Darüber hinaus werden Sie auch zu den Genossenschaftskonferenzen eingeladen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Ordentliche Vertreterversammlung in jedem Jahr. Darüber hinaus können Außerordentliche Vertreterversammlungen stattfinden. Dieses kommt aber nur selten vor.

Nein, eine monatliche Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt, sondern ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 € für jede Teilnahme an einer Vertreterversammlung.

Ja, wenn Sie bis zum Beginn der Wahl noch Mitglied werden, können Sie als Vertreter*in kandidieren. Damit der Vorstand Sie rechtzeitig als Mitglied aufnehmen kann, sollte Ihr Antrag bis zum 20. Juli 2026 bei der Genossenschaft eingegangen sein.