FAQs zur Vertreterwahl 2026
Häufige Fragen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Vertreter*in zu kandidieren?
Kandidieren können alle voll geschäftsfähigen Mitglieder der Freien Scholle. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht.
Ich kann also auch kandidieren, wenn ich keinen deutschen Pass habe?
Ja, in der Genossenschaft haben alle Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten, z. B. die Staatsangehörigkeit eines Mitglieds spielt keine Rolle.
Was muss ich genau tun, wenn ich kandidieren möchte?
Sie teilen dem Wahlvorstand unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift schriftlich mit, dass Sie kandidieren möchten. Hierzu verwenden Sie das folgende Formular: Freie Scholle Wahlvorschlag Vertreterwahl 2026
Ganz wichtig: Der Wahlvorschlag muss immer von der/dem Kandidat*in persönlich unterschrieben sein!
Wann muss ich spätestens meinen Wahlvorschlag abgeben?
Der Wahlvorschlag muss beim Wahlvorstand am 24. Juli 2026 eingegangen sein. Sie sollten ihn spätestens drei bis vier Tage vorher abschicken.
Wie lange ist die Amtszeit einer/s Vertreter*in?
Vertreter*innen werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand.
Was sind die wichtigsten Aufgaben der Vertreterversammlung?
Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind ausführlich im § 25 der Genossenschaftssatzung dargestellt. Als wichtigste Aufgaben kann man die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Wahl der Mitglieder des
Aufsichtsrats bezeichnen.
Habe ich als Vertreter*in noch weitere Verpflichtungen?
Als Vertreter*in sind Sie auch Mitglied des Siedlungsrats Ihres Wahlbezirks, der mindestens einmal im Jahr zusammenkommt. Darüber hinaus werden Sie auch zu den Genossenschaftskonferenzen eingeladen.
Wie viele Vertreterversammlungen finden im Jahr statt?
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Ordentliche Vertreterversammlung in jedem Jahr. Darüber hinaus können Außerordentliche Vertreterversammlungen stattfinden. Dieses kommt aber nur selten vor.
Bekomme ich als Vertreter*in eine monatliche Aufwandsentschädigung?
Nein, eine monatliche Aufwandsentschädigung wird nicht gezahlt, sondern ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 € für jede Teilnahme an einer Vertreterversammlung.
Kann ich noch Mitglied werden, um als Vertreter*in zu kandidieren?
Ja, wenn Sie bis zum Beginn der Wahl noch Mitglied werden, können Sie als Vertreter*in kandidieren. Damit der Vorstand Sie rechtzeitig als Mitglied aufnehmen kann, sollte Ihr Antrag bis zum 20. Juli 2026 bei der Genossenschaft eingegangen sein.